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Wie groß ist die Einsichtsfähigkeit eines Elfjährigen hinsichtlich der Straßenverkehrsregeln? Erheblich, urteilte das OLG München. Ein elfjähriger Junge, der mit seinem Fahrrad von einem Gehweg auf eine Straße einbog, um sie zu überqueren und mit einem Auto kollidierte. Er haftete deshalb zur Hälfte für den entstandenen Schaden.