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Sachbezüge sind bis zur Grenze von 44 Euro im Monat (demnächst 50 Euro) steuerfrei. Seit 2020 gilt eine Neuregelung für Gutscheine, Geldkarten und zweckgebundene Geldleistungen. Die Regelung ist seit ihrem Inkrafttreten heftig umstritten. Die Verwaltung hat die Neuregelungen nun vorübergehend bis Ende 2021 teilweise ausgesetzt. Wir sagen Ihnen, was aktuell zu tun und in Zukunft zu erwarten ist.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
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