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Ab dem 1. März beginnen die Betriebsratswahlen 2026. Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe muss der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben erlassen, in dem alle notwendigen Inhalte zur Wahl bekannt gegeben werden. Dabei gilt es, typische Fehler zu vermeiden und alle Vorgaben zu erfüllen, damit die Vorschlagslisten korrekt sind.