Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Die Finanzverwaltung hat mit einem aktuellen BMF-Schreiben die Möglichkeit eröffnet, bestimmte digitale Wirtschaftsgüter in einem Jahr abzuschreiben, statt wie bisher in 3 Jahren. Dies gilt für Anschaffungen nach dem 1.1.2021.