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Das BMAS plant eine Änderung des allgemeinen Befristungsrechts. Hierzu hat das Ministerium am 14.04.2021 einen Referentenentwurf vorgelegt, der insbesondere Verschärfungen bei den sachgrundlosen Befristungen sowie auch Kettenbefristungen und eine Obergrenze für sachgrundlose Befristungen in Unternehmen vorsieht.