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Versicherte haben bei einer bestimmten Indikation zu einem planbaren Eingriff Anspruch darauf, eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. Dabei wird geprüft, ob der geplante Eingriff medizinisch notwendig und sachgerecht ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) startet aktuell Beratungen zu zwei weiteren Eingriffen.