Dem Streit um die Anbringungsform lag ein Beschluss der WEG zugrunde, wonach sämtliche Blumenkästen nach innen gehängt werden müssen. Was die Entscheidung für WEG-Eigentümer und Mieter bedeutet und worauf bei der Balkonbepflanzung im Übrigen zu achten ist, lesen Sie im Folgenden.