Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen ist gemäß §§ 5-6 Arbeitsschutzgesetz verpflichtend. Wie genau eine Gefährdungsbeurteilung auszusehen hat, ist dabei nicht vorgeschrieben. Unternehmen haben die Möglichkeit, eine Form zu wählen, die den betrieblichen Bedarfen am besten entspricht.