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Die Zins­an­pas­sungs­klau­seln aus den Spar­ver­trä­gen “S-Prä­mi­en­spa­ren fle­xi­bel” sind unwirk­sam, danach geleistete Zin­sen falsch be­rech­net. Das entschied das OLG Dresden in zwei Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verjährung beginnt erst mit dem Ende des Sparvertrags, was zu umfangreichen Zinsnachberechnungen führen kann.