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Die Zinsanpassungsklauseln aus den Sparverträgen “S-Prämiensparen flexibel” sind unwirksam, danach geleistete Zinsen falsch berechnet. Das entschied das OLG Dresden in zwei Musterfeststellungsverfahren der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Verjährung beginnt erst mit dem Ende des Sparvertrags, was zu umfangreichen Zinsnachberechnungen führen kann.