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Arbeitgeber können die Kosten für Führungszeugnisse steuerfrei erstatten. In einem aktuellen Fall ging es jedoch um die Kostenerstattungen eines kirchlichen Arbeitgebers an seine Beschäftigten für die Erteilung erweiterter Führungszeugnisse, zu deren Einholung er verpflichtet ist. Hier hat das Gericht anders entschieden.