Der DFB setzt seine Schiedsrichter im Profifußball üblicherweise als Selbstständige ein. In einer aktuellen Entscheidung hat das LAG Köln jedoch festgestellt, dass zwischen dem DFB und einem Schiedsrichterassistent ein Arbeitsverhältnis besteht. Was ist wesentlich für die Arbeitnehmereigenschaft?
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