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Arbeitgeber müssen Mitarbeiterinnen während der Schwangerschaft, aber auch nach der Entbindung und in der Stillzeit in besonderem Maße schützen. Das gilt sowohl für bestimmte Tätigkeiten, die tabu sind, als auch für die Gestaltung des Arbeitsplatzes, der mutterschutzgerecht sein muss. Eine neue Regel soll Arbeitgeber dabei unterstützen.