Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!

Duschen auf der Arbeit kann vergütungspflichtige Arbeitszeit sein, entschied das LAG Nürnberg unlängst. Wann Duschen, Umziehen oder der Weg vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz zur bezahlten Arbeitszeit zählt und welche Kriterien für diese Frage zu beachten sind, lesen Sie hier.