Sechs Wochen lang haben Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn ihre Beschäftigten arbeitsunfähig sind. Unter Umständen dürfen sie Vorerkrankungen auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung für eine erneute Erkrankung des Arbeitnehmers anrechnen. Doch nicht immer ist eindeutig, welche Vorerkrankungen angerechnet werden dürfen.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







