Sechs Wochen lang haben Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn ihre Beschäftigten arbeitsunfähig sind. Unter Umständen dürfen sie Vorerkrankungen auf die Gesamtdauer der Entgeltfortzahlung für eine erneute Erkrankung des Arbeitnehmers anrechnen. Doch nicht immer ist eindeutig, welche Vorerkrankungen angerechnet werden dürfen.