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Erkrankt ein Arbeitnehmer im Ausland arbeitsunfähig, so hat er bei der Kommunikation seiner Arbeitsunfähigkeit sowohl gegenüber seinem Arbeitgeber als auch – jedenfalls als Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse – gegenüber seiner Krankenkasse besondere Vorgaben zu beachten.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







