Wie sollten Unternehmen und Manager aktuell mit Nachhaltigkeit (Resilienz, Zukunftsfähigkeit, ESG, CSR o.ä.) umgehen? Klares Ergebnis aus unserer rechtlichen Sicht: Im Hinblick auf die allgemeinen Sorgfaltspflichten der Geschäftsführung wäre es fahrlässig, das Thema „einfach so“ zur Seite zu legen. Kommt es dadurch zu einem Schaden, droht später eine persönliche Haftung.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
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