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Geht dem öffentlichen Arbeitgeber die Bewerbung einer schwerbehinderten oder dieser gleichgestellten Person zu, muss er diese grundsätzlich zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Gilt dies auch wenn die fachliche Eignung offensichtlich fehlt? Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht aktuell entschieden (BAG, Urteil v. 29. 4.2021, 8 AZR 279/20).