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Eine Frau hat Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Allein die Tatsache, dass der männliche Kollege sein Gehalt “besser verhandelt” hat, kann kein zulässiges Unterscheidungskriterium sein.