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Betriebsräte sollen keine Einkommenseinbußen haben, wenn sie für die Gremiumsarbeit von ihren beruflichen Aufgaben freigestellt werden. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass ein freigestellter Betriebsrat weiter Anspruch auf eine Schichtzulage hat, auch wenn er nur noch tagsüber arbeitet.