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Hat ein Arbeitgeber einmal Dank und gute Wünsche im Arbeitszeugnis ausgesprochen, darf er nach einem neueren BAG-Urteil auch nicht davon abrücken, wenn der oder die Mitarbeitende mehrmals von ihm eine Zeugniskorrektur verlangt. Grund sei das arbeitsrechtliche Maßregelungsverbot.