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Am 28. Juni tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – das gilt auch für Websites und andere digitale Services von Wohnungsunternehmen. Wer betroffen ist, worauf zu achten ist und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung drohen, erklärt GdW-Justiziar Carsten Herlitz.