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Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2019 und des Bundesarbeitsgerichts (BAG) von 2022 verpflichten Arbeitgeber, die tägliche Arbeitszeit systematisch zu erfassen. Neben der Überwachung von Überstunden und die Entlohnung der Beschäftigten, spielt die Arbeitszeiterfassung auch eine zentrale Rolle für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das zeigen auch aktuelle Zahlen aus der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2023.