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Ein direktes “Umwandlungsverbot” ist es nicht, doch wer Mietwohnungen im großen Stil verkaufen will, braucht künftig – vorerst befristet bis Ende 2025 – eine Genehmigung. Die gibt es nur in Ausnahmefällen. Das regelt das Baulandmobilisierungsgesetz, das der Bundestag am Freitag verabschieden soll.