Ein direktes „Umwandlungsverbot“ ist es nicht, doch wer Mietwohnungen im großen Stil verkaufen will, braucht künftig – vorerst befristet bis Ende 2025 – eine Genehmigung. Die gibt es nur in Ausnahmefällen. Das regelt das Baulandmobilisierungsgesetz, das der Bundestag am Freitag verabschieden soll.