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Endet die Berufung mit einer Entscheidung, kostet dies den Unterliegenden 4,0 Gerichtsgebühren, doppelt so viele wie bei vorheriger Rücknahme. Entsprechende Beratung des Mandanten durch den Prozessbevollmächtigten ist gefragt, umso mehr, wenn zuvor ein richterlicher Hinweis zur beabsichtigten Entscheidung ergeht. Wie sieht es aus, wenn eine Rechtschutzversicherung involviert ist?