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Wer beim Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung Krankheiten oder Behandlungen verschweigt, läuft Gefahr, den Versicherungsschutz rückwirkend zu verlieren. Kann der Antragsteller aber glaubhaft machen, dass er einen Arztkontakt vergessen hat, sind die Chancen auf Leistungen im Falle einer Berufsunfähigkeit allerdings besser.