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Bestimmte Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH) und Personenhandelsgesellschaften (GmbH & Co. KG) sind gesetzlich verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Der Bestätigungsvermerk – auch Testat genannt – fasst das im Prüfungsbericht detailliert erläuterte und dargestellte Prüfungsergebnis zusammen.