Arbeitgeber haben die Möglichkeit, Zuschüsse zur Gesundheitsförderung an die Mitarbeitenden zu zahlen oder selbst entsprechende Leistungen zu erbringen. Der Freibetrag für die betriebliche Gesundheitsförderung beträgt 600 Euro jährlich. Eine Umsetzungshilfe der Finanzverwaltung regelt Einzelheiten zur Steuerbefreiung.
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Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
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31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation








