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Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eingesetzte Expertenkommission “Rechtssicherheit in der Betriebsratsvergütung” bestehend aus Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, Ingrid Schmidt, frühere Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts und Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn hat dem BMAS einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der Rechtssicherheit bei der Festlegung der Bezahlung von Mitgliedern des Betriebsrates schaffen soll.