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Ein französisches Gericht hat den TÜV Rheinland zu Schadensersatz für von ihm zertifizierte fehlerhafte und reißanfällige Brustimplantate verurteilt. Das Pariser Berufungsurteil dürfte vom Brustimplantate-Skandal betroffenen deutschen Frauen nur begrenzt Grund zur Hoffnung auf Schadensersatz geben, um den bereits durch viele Instanzen bis zum EuGH geklagt wurde.