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Der Notar wird für die Beurkundung von Rechtsvorgängen und für andere Aufgaben der vorsorgenden Rechtspflege öffentlich bestellt. Er vertritt nicht die Interessen einer Partei, sondern nimmt eine neutrale und objektive Stellung ein; er berät und betreut die Beteiligten unabhängig und unparteiisch. Er darf sich dabei weder nach eigenen Interessen ausrichten noch eine Partei bevorzugen.