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Der BFH hat dem EuGH verschiedene Fragen zur Besteuerung von Umsätzen, die eine deutsche Steuerpflichtige (App-Entwicklerin) über einen App-Store einer irischen Steuerpflichtigen ausgeführt hat, zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der Streitfall betrifft die Rechtslage bis zum 31.12.2014.