Wer wegen Pflegebedürftigkeit, Krankheit oder Behinderung in einem Pflegeheim wohnt, kann Kosten für die Unterbringung als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Die Aufwendungen, die als zumutbare Belastung nicht abgezogen werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen als haushaltsnahe Dienstleistungen ansetzbar.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2026 (März bis Mai)
28. Januar 2026 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation







