Üblicherweise wird der Dienstwagen vor allem für berufliche Auswärtstätigkeiten eingesetzt. Auch eine (fast) ausschließliche Privatnutzung ist steuerlich zulässig – falls der Arbeitgeber das gestattet. In einem aktuellen Streitfall wollte der Kläger aber daneben noch (hohe) Fahrtkosten für berufliche Fahrten mit dem privaten Pkw bei der Steuererklärung ansetzen. Nun hat der Bundesfinanzhof entschieden.
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