Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Nach einem neuen Urteil können nur solche von Beschäftigten getragene Aufwendungen den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagenüberlassung als Einzelkosten mindern, die von der Abgeltungswirkung der 1-Prozent-Regelung erfasst wären.