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Auch die Veräußerung einer Eigentumswohnung im Zwangsversteigerungsverfahren kann ein privates Veräußerungsgeschäft auslösen. Selbst wenn die Beschlagnahmung des Grundstücks vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Veräußerung durch Zwangsversteigerung durch einen absonderungsberechtigten Gläubiger aber erst im Insolvenzverfahrenszeitraum erfolgt, liegt eine Masseverbindlichkeit vor.