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Das OLG Köln hat das Tor zu Legal-Tech weit aufgestoßen und „smartlaw“, den Internetgenerator zur Erstellung von Verträgen und sonstigen Rechtsdokumenten für zulässig erklärt. Am 17.6.2021 fand die Revisionsverhandlung vor dem BGH statt. Seine Entscheidung wird in Kürze erwartet: unzulässige Rechtsdienstleistung oder RDG-konform?