Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Im Spannungsfeld zwischen unklarer Rechtsprechung und Mandanteninteressen muss der Anwalt den sichersten Weg wählen. Der BGH betont, dass das Gebot des sichersten Weges sowie umfassende Beratungspflichten entscheidend sind, um Verjährungsrisiken zu vermeiden.