Die angeklagte Polizistin wurde wegen Bestechlichkeit, Untreue und Verwahrungsbruchs im Amt in mehreren Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 380 Tagessätzen zu je 45 Euro verurteilt. Zudem wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 3.885 Euro angeordnet. Dieses Urteil wurde nun weitgehend vom BGH bestätigt.
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