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Der BGH hat die in einem aufwändigen, wochenlangen Strafprozess erfolgte Verurteilung eines Angeklagten zu mehr als 8 Jahren Haft wegen der fehlenden Unterschrift einer Richterin aufgehoben – ein folgenschwerer Patzer! Die Richterin war zwischenzeitlich zum OLG München gewechselt, der Verhinderungsvermerk nicht korrekt ausgeführt.