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Ist ein minderjähriges Kind adoptiert worden, hat der mutmaßliche leibliche Vater keine Möglichkeit mehr, seine Vaterschaft in einem isolierten Verfahren gerichtlich feststellen zu lassen. Nur für die Zeit bis zur Adoption ist dies bei berechtigtem Interesse möglich, wenn es z. B. um Unterhaltsansprüche oder eine Erbschaft geht.