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Wohnungseigentümer, die an einer Eigentümerversammlung online teilnehmen wollen, müssen das aktiv verlangen. Ein Grundlagenbeschluss, der hybride Versammlungen gestattet, verpflichtet den Verwalter nicht, die Möglichkeit der Online-Teilnahme von sich aus anzubieten oder in der Einladung zu erwähnen.