Selbst wenn in einem Gewerbemietvertrag niedergelegt ist, dass mündliche Nebenabreden nicht bestehen („Vollständigkeitsklausel“), bleibt der Beweis des Gegenteils möglich. Auch vorvertragliche Absprachen werden durch eine solche Klausel nicht ohne Weiteres bedeutungslos.
Beiträge
- News
- Mandaten-Info
WOWI-GIX: Neuer Stimmungsindex für die Wohnungswirtschaft
14. Januar 2026 | Immobilien
In eigener Sache: DW-Zukunftspreis 2026: Frist verlängert!
14. Januar 2026 | Immobilien
Ablauf der Betriebsratswahl: Wahlausschreiben und Vorschlagslisten
14. Januar 2026 | Personal
Überblick: Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers
14. Januar 2026 | Recht
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2025 (März bis Mai)
31. Januar 2025 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 4/2023 (Dezember bis Februar)
30. November 2023 | Mandanteninformation
Mandanteninformation Ausgabe Nr. 1/2023 (März bis Mai)
27. Januar 2023 | Mandanteninformation






