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Verlangt ein Wohnungseigentümer mit einer Beschlussersetzungsklage die Gestattung einer baulichen Veränderung, ist der Vorbefassung der Eigentümerversammlung genügt, wenn er den Beschluss verlangt hat, den er nun gerichtlich ersetzen lassen will. Unerheblich ist, ob der Kläger der Versammlung weitere Informationen und Unterlagen vorgelegt hat.