Bei Hecken, Bäumen, Sträuchern und anderen Gehölzen auf einem Grundstück, das höher liegt als das Nachbargrundstück, wird die zulässige Höhe von der Stelle aus gemessen, an der die Pflanze aus dem Boden austritt. Nur ausnahmsweise ist das Niveau des unteren Grundstücks maßgeblich.
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