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Ziehen nicht alle Wohnungseigentümer mit bei Maßnahmen, die die WEG betreffen, kommt es häufig zum Rechtsstreit. Mehrere Beklagte rechtfertigen i.d.R. nicht mehrere Rechtsanwälte auf ihrer Seite. Der BGH hat dies jetzt für den Fall bestätigt, dass ein Wohnungseigentümer mit Stimmenmehrheit allein das Beschlussergebnis bestimmt hat.