Um den ganzen Artikel von Haufe.de zu lesen hier klicken!
Zwischen Nachbarn sorgen Pflanzen an der Grundstücksgrenze häufig für Streit – in einem Fall um eine sechs bis sieben Meter hohe Bambushecke hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden: Es gibt keine allgemeine Höhenbegrenzung.