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Grundsätzlich sind „Partnerschaft“ und „Partner“ als Zusätze in der Firmierung nur bei Unternehmen mit der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft zulässig, denn eine Verwechslungsgefahr bezüglich der Rechtsformwahl ist zu vermeiden. Die sieht aber der BGH beim Zusatz „partners“ mit GmbH-Bezeichnung nicht.