Die Mehrheit der Beschäftigten arbeitet gelegentlich oder regelmäßig an Bildschirmarbeitsplätzen, nicht nur bei der klassischen Bürotätigkeit, sondern auch mit tragbaren Bildschirmgeräten wie Tablets, Smartphones oder Datenbrillen.
Relevante Vorschriften sind v.a. ArbSchG, ArbStättV, ASR A6 „Bildschirmarbeit“ sowie DGUV-I 215-410 „Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung“ und DGUV-I 215-450 „Softwareergonomie“.