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Der Lockdown wurde oft verlängert, ver- und entschärft und gilt nach wie vor. Hinzu tritt zum 23.4.2021 die bundesweite Notbrems-Regelung. Sie gilt aber nur für Kreise und Städte, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 100 Ansteckungen pro 100.000 Einwohner überschritten wird. Aber: Daneben gelten weiterhin die bisherigen, auf Grundlage der MPK-Beschlüsse getroffenen Coronaschutz-Verordnungen der einzelnen Bundesländer.