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Der Referentenentwurf der “Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024” wurde veröffentlicht. Demnach soll die im Versicherungsrecht wichtige allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze ab 1.1.2024 bei 69.300 EUR liegen. Die weiteren voraussichtlichen Werte im Überblick.